Zahlen aus 2020:
https://katharina-schulze.de/wp-content/uploads/2021/05/waffen.pdf
Fazit 2020:
Das Bayerische LKA meldet für das Jahr 2020 insgesamt 8 Fälle, bei denen durch strafrechtlich relevanten Gebrauch erlaubnispflichtiger Schusswaffen Personenschäden entstanden sind.
Bei allen dieser 8 Fälle handelt es sich um Todesfälle.
Bei keinem dieser Fälle ist politisch motivierte Kriminalität erkennbar.
Von diesen 8 Fällen befand sich die Tatwaffe in KEINEM Fall im legalen Besitz des Schützen.
Das bedeutet für das Jahr 2020: 100% illegale Waffen! NULL Bezug zu Sportschützen bei strafrechtlich relevanten Gebrauch erlaubnispflichtiger Schusswaffen.
Ein Missbrauch von Schusswaffen durch Sportschützen ist auf Basis dieser Zahlen erneut nicht gegeben.
Danke Frau Schulze für diese weiterhin tolle Öffentlichkeitsarbeit.