Regeln auf den angemieteten Ständen

Stand Mühldorf

  • Auf den Ständen 1-4 können Waffen bis 7000J geschossen werden
  • Auf allen anderen Ständen sind maximal 1500J zugelassen
  • Alle dynamischen Schießübungen sind untersagt (Ziehen aus Holster, Schussfrequenz höher als 2 Schuss die Sekunde, Schwenken auf Ziele, usw. usf)
  • Die Entfernung kann auf 25m und 50m eingestellt werden
  • Die 10m (1) und die 15m (2) Einstellung ist für Luftdruckwaffen vorgesehen.
  • Es ist von jedem Schützen darauf zu achten, dass Geschosse jederzeit im Kugelfang landen
  • Jeder Schütze säubert Seinen Stand selbstständig nach dem Schießen
  • Hülsen werden getrennt! Wenn in den Messinghülsen andere Hülsensorten landen, verringert sich der Preis für das Altmetall signifikant.
  • Alles was nicht aus Messing ist, kommt bitte in die Mülltonne.
  • Abfall wird getrennt. Restmüll gehört nicht in die Papiertonne.
  • Schützen, welche nicht aktiv schießen halten sich zukünftig bitte ausschließlich im Gastraum auf.
  • Im Keller befinden sich nur aktive Schützen und die Aufsicht.

Stand Ismaning

  • Auf allen Ständen sind maximal 1500J zugelassen
  • Es dürfen nur Kurzwaffenpatronen aus Lang- und Kurzwaffen verschossen werden
  • Es ist von jedem Schützen darauf zu achten, dass Geschosse jederzeit im Kugelfang landen
  • Treffer außerhalb des Kugelfangs (Boden, obere Blende Kugelfang, Wand) läßt sich der VfV bezahlen (teuer!). Sollte sich der Verursacher nicht eindeutig ermitteln lassen, wird das Geld vom Vereinskonto überwiesen und am Jahresende anteilig auf alle Mitglieder aufgeteilt.
  • Abfall wird getrennt. Restmüll gehört nicht in die Papiertonne. Papier nicht in die Aschetonne am Eingang.
  • Das Geld für Getränke ist sofort in die Kasse zu legen.

Stand Rosenheim

  • Auf allen Ständen sind bei der Nutzung von Langwaffen maximal 7500J und bei der Nutzung von Kurzwaffen maximal 2500J zugelassen.
  • Vom Abschusspunkt 100m ist das Schießen ausschließlich für Langwaffen mit Einzelgeschossen auf die einstellbaren Distanzen von 50m und 100m zulässig.
  • Das Schießen im Schützenstand ist nur in den Anschlagsarten sitzend oder liegend zulässig, stehend nur wenn vor die Schützenstände auf kürzere Distanzen gegangen wird.
  • Das Schießen muss grundsätzlich statisch erfolgen, schießen aus der Bewegung heraus (z.B. IPSC) ist nicht zulässig, auch nicht bei kürzeren Distanzen.
  • Auf Scheiben an der Scheibenzuganlage und am laufenden Keiler dürfen nur Einzelgeschosse verwendet werden.
  • Bei der Benutzung des laufenden Keilers muss der Kipphase zwingend abgebaut sein.
  • Auf den Kipphasen darf nur Schrotmunition Blei bis Durchmesser 3,2mm verwendet werden.
  • Um Beschädigungen der Scheibenzuganlage zu vermeiden, sind die Scheiben immer in der richtigen Höhe anzubringen: Höhe Scheibenzentrum = Mündungshöhe beim schießen.
  • Treffer außerhalb des Kugelfangs (Schießbahnnummerntaferl, Scheibenwagen und deren Abweiserbleche) läßt sich Fa. Daurer bezahlen. Sollte sich der Verursacher nicht eindeutig ermitteln lassen, wird das Geld vom Vereinskonto überwiesen und am Jahresende anteilig auf alle Mitglieder aufgeteilt.
  • Jeder Schütze ist immer für den eigenen Schuss selbst verantwortlich.
  • Die Haupteingangstür an der Straße muss zu jeder Zeit geschlossen sein.

Wer zum Schießen antritt, akzeptiert diese Vorgaben.

Von Mitgliedern, die wiederholt gegen oben aufgeführte Regeln verstoßen werden wir uns trennen.